Materialkosten
Die Behandlungen sind eine Pflichtleistung der Unfallversicherungen und Krankenkassen. Somit übernehmen sie die Kosten der Leistungen. Die Krankenkasse ihrerseits fordert 10% des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt zurück. Für Hilfsmittel und Schienen, welche durch den Therapeuten abgegeben werden, übernehmen die Versicherer und Krankenkassen mit vorheriger Kostengutsprache Kosten bis zu einem Höchstbetrag von CHF 250.00 pro Jahr.
Hauptsitz Luzern
Handtherapie Luzern AG
Winkelriedstrasse 19
6003 Luzern
041 210 00 23
Standort Sursee
Handtherapie Luzern AG
Rathausplatz 3
6210 Sursee
041 920 20 23
Öffnungszeiten
Rechtliches
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