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Therapie- und

Materialkosten

"So viel wie nötig – so wenig wie möglich."

Die Behandlungen sind eine Pflichtleistung der Unfallversicherungen und Krankenkassen. Somit übernehmen sie die Kosten der Leistungen. Die Krankenkasse ihrerseits fordert 10% des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt zurück. Für Hilfsmittel und Schienen, welche durch den Therapeuten abgegeben werden, übernehmen die Versicherer und Krankenkassen mit vorheriger Kostengutsprache Kosten bis zu einem Höchstbetrag von CHF 250.00 pro Jahr.

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